Von der TA Art-Redaktion · 29. September 2026
Der Oktober beginnt in zwei Tagen. Eine Pflicht, deshalb sofort Winterreifen aufzuziehen, gibt es in Deutschland nicht. Entscheidend ist, ob die Straße winterlich ist. Wer dann fahren will, braucht geeignete Reifen. Prüfen Sie deshalb jetzt deren Kennzeichnung und Zustand und vereinbaren Sie bei Bedarf rechtzeitig einen Werkstatttermin.
Bei diesen Straßenverhältnissen sind geeignete Reifen Pflicht
§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung nennt fünf Bedingungen: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Die Regel gilt, sobald Sie Ihr Auto bei solchen Verhältnissen fahren. Sie hängt weder vom Kalender noch allein von der Außentemperatur ab.
Ein Beispiel: Ist die Fahrbahn am 1. Oktober trocken, schreibt das Datum keinen Reifenwechsel vor. Bildet sich dagegen an einem späteren Morgen Reifglätte, dürfen Sie die Fahrt nur mit geeigneter Bereifung antreten. Wer noch Sommerreifen montiert hat, muss die Fahrt bei winterlichen Straßenverhältnissen entsprechend verschieben oder anders organisieren.
Die bekannte Faustregel „O bis O“ – von Oktober bis Ostern – hilft bei der Planung eines Werkstatttermins. Sie ist aber keine gesetzliche Frist. Auch vor Oktober oder nach Ostern können winterliche Straßenverhältnisse auftreten.

Das Alpine-Symbol zeigt die erforderliche Kennzeichnung
Geeignete Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol auf der Reifenflanke: einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen können geeignet sein, wenn sie diese Kennzeichnung tragen. Die Aufschrift „M+S“ allein genügt nicht mehr. Die Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung stehen in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Schauen Sie auf jeden montierten Reifen, nicht nur auf die Bezeichnung beim Kauf. Gerade bei älteren oder gebraucht übernommenen Reifen lohnt der Blick auf die Flanke. Sind Symbol oder Zustand nicht eindeutig zu beurteilen, kann eine Werkstatt die Bereifung prüfen.
Was Sie vor der nächsten winterlichen Fahrt prüfen sollten
Kontrollieren Sie das Alpine-Symbol, die Profiltiefe und sichtbare Schäden an allen Reifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter; ein Reifen kann für winterliche Fahrten schon vorher ungeeignet sein, wenn er beschädigt oder stark abgenutzt ist.
Fehlt die passende Kennzeichnung oder steht ein Wechsel an, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. So können Sie das Auto bei Glätte, Schnee oder Schneematsch nutzen, ohne erst am Tag der Fahrt nach geeigneten Reifen suchen zu müssen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtliche Grundlage
Die Hinweise stützen sich auf die Vorschriften zu winterlichen Straßenverhältnissen und zur Reifenkennzeichnung.
- § 2 Absatz 3a StVO nennt die maßgeblichen Straßenverhältnisse.
- § 36 StVZO regelt Anforderungen an Reifen und ihre Kennzeichnung.
- Quelle
- Bundesministerium der Justiz: § 2 StVO
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-26 10:13
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare