Moderne Wärmepumpe vor einem sanierten Backsteinhaus in Deutschland als Heizlösung.

ETS2 2027: EU-Start entscheidet über Heiz- und Tankkosten

Nach geltendem EU-Recht soll ETS2 im Jahr 2027 operativ werden. Das separate Emissionshandelssystem erfasst Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Damit betrifft es mittelbar Haushalte, Autofahrer und Betriebe in Deutschland. Die Europäische Kommission nennt allerdings eine Ausnahme: Bei außergewöhnlich hohen Öl- oder Gaspreisen kann der Beginn auf 2028 verschoben werden.

Für die Prognose ist deshalb der Rechtsstand am 31. Dezember 2026 entscheidend. Bis zu diesem Stichtag muss feststehen, ob die Europäische Union am Start 2027 festhält oder ihn verbindlich auf 2028 oder später verlegt. Daraus lässt sich jedoch noch kein konkreter Benzin-, Diesel-, Heizöl- oder Erdgaspreis ableiten.

Der Prüfstein bis Ende 2026

  • Frage: Tritt ETS2 im Jahr 2027 in die preiswirksame operative Phase ein?
  • Stichtag: Maßgeblich sind die bis zum 31. Dezember 2026 geltenden EU-Rechtsakte.
  • Ja: Der verbindliche Rechtsrahmen sieht den operativen Beginn weiterhin für 2027 vor.
  • Nein: Die EU verschiebt den Beginn rechtsverbindlich auf 2028 oder einen späteren Zeitpunkt.
  • Entscheidende Grundlage: Die ETS2-Seite der Europäischen Kommission und veröffentlichte EU-Rechtsakte, insbesondere die Richtlinie (EU) 2023/959.

Die Prognose bewertet damit keine kurzfristige politische Äußerung und keine einzelne Energiepreisbewegung. Entscheidend ist eine öffentlich nachvollziehbare, rechtlich wirksame Festlegung des Startjahres.

Welche Brennstoffe und Verbraucher ETS2 betrifft

ETS2 richtet sich nicht unmittelbar an den einzelnen Autofahrer oder Hauseigentümer. Verpflichtet werden grundsätzlich Unternehmen, die erfasste Brennstoffe in Verkehr bringen. Sie müssen die zugehörigen Emissionen überwachen und im operativen System entsprechende Emissionszertifikate berücksichtigen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen können dennoch bei den Endkunden ankommen. Lieferanten und Händler können CO₂-Kosten ganz oder teilweise in ihre Preise einrechnen. Besonders relevant sind daher:

  • Benzin und Diesel im Straßenverkehr,
  • Heizöl für Wohn- und Betriebsgebäude,
  • Erdgas zum Heizen,
  • weitere erfasste Brennstoffe in zusätzlichen Sektoren.

Ob und in welcher Höhe eine Kostenänderung tatsächlich auf Rechnungen oder Tankstellenpreisen erscheint, hängt nicht allein vom Startdatum ab. Eine Rolle spielen auch der Preis der ETS2-Zertifikate, der jeweilige Brennstoffverbrauch, Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben, Wettbewerb und die Preispolitik der Anbieter.

Ein Haushalt mit niedrigem Energieverbrauch ist anders betroffen als ein schlecht gedämmtes Einfamilienhaus mit Ölheizung. Ebenso unterscheiden sich ein Berufspendler mit Verbrenner, ein Logistikbetrieb und ein Unternehmen mit einer großen gasbeheizten Halle erheblich.

ETS2 ist nicht der bisherige EU-Emissionshandel

Der bestehende EU-Emissionshandel, häufig als EU-ETS oder ETS1 bezeichnet, konzentriert sich vor allem auf große Energie- und Industrieanlagen sowie weitere bereits einbezogene Bereiche. Kraftwerke und emissionsintensive Produktionsanlagen gehören zu seinen bekanntesten Teilnehmern.

ETS2 2027: EU-Start entscheidet über Heiz- und Tankkosten

ETS2 wird dagegen als separates System aufgebaut. Nach der Darstellung der Europäischen Kommission liegt sein Schwerpunkt auf Gebäuden, Straßenverkehr und zusätzlichen Sektoren. Die Zertifikate beider Systeme sind daher nicht einfach ein gemeinsamer CO₂-Preis für alle Emissionen.

Auch der deutsche Brennstoffemissionshandel ist davon zu unterscheiden. Deutschland bepreist Emissionen aus bestimmten Heiz- und Kraftstoffen bereits auf nationaler Ebene. Für deutsche Verbraucher beginnt CO₂-Bepreisung bei Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas deshalb nicht erst mit ETS2.

Der Übergang zum europäischen System ist dennoch wichtig. Er bestimmt, welcher Rahmen künftig gilt, wie nationale und europäische Pflichten ineinandergreifen und wie eine doppelte Belastung derselben Emissionen vermieden wird. Für Endkunden zählt am Ende die gesamte Preisstruktur, nicht die Bezeichnung des Systems auf einer Rechnung.

Warum ein Start 2027 keinen festen Endpreis vorgibt

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, aus dem ETS2-Start einen bestimmten Aufschlag pro Liter oder Kilowattstunde abzuleiten. Das Startjahr beantwortet zunächst nur, wann der europäische Marktmechanismus preiswirksam werden soll. Der spätere Zertifikatspreis entsteht innerhalb dieses Systems und kann sich verändern.

Bei Kraftstoffen überlagern sich mehrere Einflussgrößen. Rohölpreise, Raffineriemargen, Wechselkurse, Steuern, regionale Konkurrenz und saisonale Nachfrage können den Tankstellenpreis stärker oder schwächer bewegen als eine einzelne CO₂-Komponente. Ein fallender Rohölpreis könnte einen CO₂-bedingten Anstieg zeitweise verdecken; ein steigender Rohölpreis könnte ihn verstärken.

Ähnlich ist es beim Heizen. Erdgas- und Heizölrechnungen hängen von Beschaffungsverträgen, Netzentgelten, Verbrauch, Wetter und Gebäudeeffizienz ab. Deshalb wäre die Aussage, Heizen oder Tanken werde allein wegen des Startjahres um einen bestimmten Betrag teurer, ohne weitere Annahmen nicht belastbar.

Für Verbraucher ist eine andere Rechnung hilfreicher: Wie hoch ist der persönliche Jahresverbrauch, welcher Brennstoff wird genutzt und wie stark würde sich ein angenommener zusätzlicher Preis je Einheit auf die Gesamtkosten auswirken? Solche Szenarien zeigen die individuelle Empfindlichkeit, sind aber keine Preisprognose.

ETS2 2027: EU-Start entscheidet über Heiz- und Tankkosten

Unter welchen Bedingungen 2028 ins Spiel kommt

Die Verschiebung ist keine frei wählbare allgemeine Verlängerung. Die EU-Regeln sehen sie für den Fall außergewöhnlich hoher Öl- oder Gaspreise vor. Ob die gesetzlich definierten Bedingungen erfüllt sind, muss anhand der vorgesehenen Preisbeobachtung und des geltenden Rechts festgestellt werden.

Die am 16. Mai 2023 veröffentlichte Richtlinie (EU) 2023/959 bildet den verbindlichen Rechtsrahmen für ETS2 und seinen Zeitplan. Die Europäische Kommission beschreibt den vorgesehenen operativen Start 2027 sowie die mögliche Verschiebung auf 2028 bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen.

Der Weg zu einem Ja

Ein Ja liegt vor, wenn die bis Ende 2026 geltenden EU-Rechtsakte den preiswirksamen operativen Beginn im Jahr 2027 vorsehen. Politische Forderungen nach einem Aufschub reichen dafür ebenso wenig aus wie Spekulationen über Energiepreise. Ausschlaggebend bleibt der verbindliche Rechtsstand.

Der Weg zu einem Nein

Ein Nein liegt vor, wenn die Europäische Union den Start rechtswirksam auf 2028 oder später verschiebt. Das kann über den vorgesehenen Mechanismus bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen oder durch eine andere verbindliche Änderung des EU-Rechtsrahmens geschehen.

Eine bloße Erwartung, dass die Preise hoch genug sein könnten, löst die Prognose nicht auf. Ebenso wenig genügt eine unverbindliche Ankündigung ohne rechtliche Wirkung.

Was Haushalte und Betriebe jetzt sinnvoll prüfen können

Haushalte müssen nicht auf die EU-Entscheidung warten, um ihre eigene Kostenanfälligkeit einzuschätzen. Sinnvoll sind der tatsächliche Jahresverbrauch von Heizenergie und Kraftstoff, die Effizienz des Gebäudes sowie realistische Möglichkeiten, den Verbrauch zu senken. Wer verschiedene CO₂-Kostenszenarien durchrechnet, sollte sie klar von sicheren Rechnungsbestandteilen trennen.

Betriebe können zusätzlich prüfen, welche Fuhrparks, Heizsysteme und Prozesse von erfassten Brennstoffen abhängen. Bei langfristigen Verträgen ist wichtig, ob und wie Lieferanten neue CO₂-Kosten weitergeben dürfen. Investitionen sollten jedoch nicht allein auf eine Vermutung über das ETS2-Startjahr gestützt werden.

Für die Entscheidung über die Prognose zählt zuletzt nicht der Tagespreis an der Tankstelle, sondern der veröffentlichte EU-Rechtsstand am 31. Dezember 2026. Bleibt 2027 verbindlich bestehen, führt der Weg zum Ja. Eine verbindliche Verschiebung auf 2028 oder später führt zum Nein.

Quelle: Europäische Kommission

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