Schild zur Passkontrolle an einem europäischen Flughafen für Reisende.

EES an EU-Außengrenzen: Das gilt für Reisende aus Deutschland

Das europäische Entry/Exit System (EES) verändert die Grenzkontrolle an den Schengen-Außengrenzen. Für deutsche Staatsangehörige wird bei der eigenen Einreise grundsätzlich kein EES-Datensatz angelegt. Relevant ist das System trotzdem: Kontrollen können sich anders organisieren, und für mitreisende Personen aus Nicht-EU-Staaten gelten eigene Vorgaben.

Wen das EES erfasst – und wen nicht

Das EES registriert Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die sich für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum aufhalten. Es soll das manuelle Abstempeln von Reisedokumenten schrittweise ersetzen. Erfasst werden dabei unter anderem Angaben aus dem Reisedokument, Zeitpunkt und Ort der Ein- oder Ausreise sowie biometrische Daten.

Deutsche Staatsangehörige und andere EU-Bürger fallen bei ihrer eigenen Einreise nicht in diesen Erfassungsbereich. Wer jedoch mit Familienmitgliedern, Freunden oder Kollegen reist, sollte deren Status getrennt prüfen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung:

  • EU-Bürger, etwa Deutsche, reisen nicht als vom EES erfasste Kurzaufenthalts-Drittstaatsangehörige ein.
  • Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte können je nach Status von der EES-Erfassung ausgenommen sein.
  • Visumfreie Besucher aus Nicht-EU-Staaten gehören typischerweise zu den Personen, deren Kurzaufenthalte im System registriert werden.

Die Europäische Union weist darauf hin, dass die Einordnung immer vom konkreten Reisedokument und Aufenthaltsstatus abhängt.

So kann sich die Kontrolle an der Grenze ändern

An Flughäfen, Fährhäfen und Straßenübergängen können für betroffene Reisende Self-Service-Kioske, biometrische Erfassung oder zusätzliche Schalter eingesetzt werden. Bei der ersten Registrierung kann mehr Zeit für die Kontrolle nötig sein als bei einer späteren Reise.

EES an EU-Außengrenzen: Das gilt für Reisende aus Deutschland

Für deutsche Mitreisende bedeutet das vor allem: Gruppen sollten genügend Zeit einplanen und nicht davon ausgehen, dass alle Personen denselben Kontrollweg nutzen. Eine pauschale Wartezeit lässt sich nicht seriös vorhersagen, weil Auslastung, Grenzübergang und technische Abläufe unterschiedlich sind.

Beispiel bei einer Familienreise

Reist eine deutsche Staatsbürgerin mit einem visumfrei einreisenden Partner aus einem Nicht-EU-Staat, kann die Partnerin oder der Partner für die EES-Erfassung an einen anderen Kontrollschritt verwiesen werden. Das gilt auch dann, wenn beide dieselbe Buchung haben.

Diese Unterlagen sollten vor der Reise geprüft werden

Vor Flug, Fähre oder Autofahrt lohnt ein kurzer Dokumentencheck für jede mitreisende Person:

  • Gültigkeit von Reisepass oder anerkanntem Reisedokument prüfen.
  • Staatsangehörigkeit, Visumspflicht und Aufenthaltsstatus getrennt bewerten.
  • Bei Aufenthaltstiteln die gültige Karte oder den passenden Nachweis mitführen.
  • Hinweise des Beförderers und des konkreten Grenzübergangs kurz vor Abfahrt prüfen.
  • Zusätzliche Zeit für mögliche getrennte Kontrollabläufe einplanen.

Die Europäische Kommission beschreibt das EES als Teil der digitalen Steuerung der Schengen-Außengrenzen. Entscheidend bleibt vor jeder Reise nicht die Staatsangehörigkeit einer Gruppe insgesamt, sondern der Status jeder einzelnen Person.

Quelle: Europäische Union

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