Von der TA-Art-Redaktion | 1. September 2026
Seit heute, dem 1. September 2026, untersagt die Deutsche Bahn den Alkoholkonsum am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin Gesundbrunnen sowie an den Bahnhöfen Kiel und Braunschweig. Reisende sollten die örtliche Hausordnung beachten. Gleichzeitig erweitert sich die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine; weitere Verbraucherregeln folgen am 27. September.
Welche Änderungen ab heute gelten
- 1. September: Start des Alkoholkonsumverbots an vier Bahnhöfen.
- 1. September: Erweiterte Beratung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
- 27. September: Strengere Vorgaben für Umweltwerbung und neue Garantiehinweise.
- Bis 15. Oktober: Ausweitung des Alkoholverbots auf rund 5.400 Bahnhöfe.
Das Alkoholverbot betrifft Hallen und Bahnsteige
Das Verbot gilt zunächst am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Erfasst werden die öffentlich zugänglichen Bahnhofshallen und Bahnsteige. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn die Regel schrittweise an rund 5.400 Bahnhöfen umsetzen.
Verschlossene Flaschen und Dosen dürfen weiterhin mitgeführt werden. Auch gastronomische Betriebe innerhalb der Bahnhöfe sind ausgenommen. Fahrgäste dürfen dort Alkohol im Rahmen des jeweiligen Betriebs konsumieren.
Bei einem Verstoß kann die Deutsche Bahn zunächst einen Platzverweis aussprechen. Wer wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Da die Einführung gestaffelt erfolgt, sollten Reisende am konkreten Bahnhof auf Aushänge und Hinweise des Personals achten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen umfassender beraten
Seit heute können Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beraten. Die bisherigen Einnahmegrenzen von 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung entfallen.

Das erweitert den möglichen Beratungsumfang, ersetzt jedoch keine Prüfung des Einzelfalls. Steuerpflichtige mit Vermietungseinkünften sollten beim jeweiligen Verein klären, ob ihre gesamte steuerliche Situation von dessen Beratungsbefugnis erfasst wird.
Umweltwerbung und Garantielabel ändern sich am 27. September
Erst ab 27. September 2026 müssen Unternehmen pauschale Umweltaussagen wie klimafreundlich oder umweltschonend nachvollziehbar belegen. Die Vorgaben sollen unbegründete Greenwashing-Werbung erschweren. Käufer sollten deshalb auf konkrete Nachweise statt auf allgemeine Werbeformulierungen achten.
Neue EU-Kennzeichnungen sollen außerdem über den mindestens zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz informieren. Zusätzliche Haltbarkeitsgarantien können über ein eigenes GARAN-Label kenntlich gemacht werden. Entscheidend bleibt, ob es sich um gesetzliche Rechte oder um eine freiwillige Zusatzgarantie des Herstellers handelt.
Diese Angaben sollten Reisende und Verbraucher prüfen
Die Bundesregierung nennt die unterschiedlichen Starttermine in ihrer Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen. Die Deutsche Bahn erläutert Ausnahmen, Sanktionen und den Zeitplan des Alkoholverbots. Reisende sollten die Hausordnung ihres Bahnhofs prüfen, Steuerpflichtige direkt beim Lohnsteuerhilfeverein nachfragen und Käufer ab 27. September auf belegte Umweltangaben sowie die Bedingungen zusätzlicher Garantien achten.
Quelle: Bundesregierung
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Quellenprüfung Geprüfte Quellen
Die Termine, Ausnahmen und Folgen wurden anhand der Angaben der Bundesregierung und der Deutschen Bahn geprüft.
- Start an vier Bahnhöfen am 1. September geprüft
- Ausweitung auf rund 5.400 Bahnhöfe bis 15. Oktober geprüft
- Neue Steuerhilfe- und Verbraucherregeln nach Startdatum getrennt
- Ausnahmen für Gastronomie und verschlossene Getränke berücksichtigt
- Quelle
- Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im September 2026
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-01 16:42
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