Von der TA-Art-Redaktion
Der 3. Oktober erinnert an den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990. Artikel 2 des Einigungsvertrags bestimmt dieses Datum zugleich zum Tag der Deutschen Einheit und zum gesetzlichen Feiertag. Was damals ein rechtlicher Schritt war, ist heute ein Tag des Gedenkens und der Auseinandersetzung mit den Folgen der Vereinigung für Menschen in Ost und West.
Warum der Einigungsvertrag den 3. Oktober festlegt
Der Einigungsvertrag regelte, wie die staatliche Vereinigung vollzogen werden sollte. Sein Artikel 1 bestimmte den 3. Oktober 1990 als Zeitpunkt, zu dem der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wirksam wurde. Artikel 2 legte denselben Kalendertag als Tag der Deutschen Einheit und gesetzlichen Feiertag fest. Der Feiertag knüpft damit an einen genau bestimmten staatsrechtlichen Vorgang an.
Das Wort „Beitritt“ beschreibt die gewählte Rechtsform: Die DDR wurde Teil der bestehenden Bundesrepublik. Zugleich wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik. Für Leserinnen und Leser ist die Unterscheidung wichtig, weil „Wiedervereinigung“ ein historisches und politisches Ziel bezeichnet, während „Beitritt“ erklärt, wie die Einheit 1990 rechtlich zustande kam.
Dem Datum gingen Entscheidungen voraus. Am 23. August 1990 legte der Beschluss der Volkskammer den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober fest. Der Einigungsvertrag wurde am 31. August unterzeichnet. Der Feiertag bezeichnet deshalb weder den Beginn der Friedlichen Revolution noch den Tag, an dem alle Folgen der Teilung überwunden waren. Er markiert den Zeitpunkt, an dem die staatliche Einheit wirksam wurde.
Weshalb der Mauerfall am 9. November kein Feiertagsdatum wurde
Der 9. November 1989 steht für die Öffnung der Berliner Mauer und die neue Möglichkeit, die Grenze zwischen Ost und West zu überschreiten. Dieses Ereignis veränderte den weiteren Verlauf der deutschen Geschichte. Die staatliche Vereinigung war an diesem Abend jedoch noch nicht beschlossen und trat erst Monate später in Kraft.
Der 9. November trägt zudem eine weitere, schwerwiegende Erinnerung: Am 9. November 1938 begannen die nationalsozialistischen Novemberpogrome gegen Jüdinnen und Juden. Wer nach dem Datum des Nationalfeiertags fragt, sollte deshalb weder den Mauerfall mit dem Beitritt gleichsetzen noch die anderen historischen Bedeutungen dieses Tages ausblenden. Der Einigungsvertrag entschied sich für den Tag, an dem die Einheit rechtlich vollzogen wurde.
Auch der 17. Juni gehört zu dieser Geschichte. In der alten Bundesrepublik erinnerte der frühere Tag der Deutschen Einheit an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953. Mit der Vereinigung erhielt der Feiertag ein neues Datum. Die Erinnerung an den Aufstand blieb ein eigener Teil der deutschen Geschichte.

Was sich am 3. Oktober 1990 änderte – und was Zeit brauchte
Mit dem Beitritt endete die DDR als Staat. Für die Menschen in ihrem Gebiet änderten sich die staatlichen Institutionen und die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Aus der rechtlichen Einheit folgten jedoch nicht sofort gleiche Lebensverhältnisse. Verwaltungen, Betriebe, Schulen und soziale Sicherung mussten sich auf neue Regeln einstellen; viele Entscheidungen griffen unmittelbar in Berufswege und Familienleben ein.
Wie dieser Wandel erlebt wurde, hing von der persönlichen Lage ab. Für manche eröffnete er Reisefreiheit, politische Mitbestimmung und neue berufliche Wege. Andere verloren ihre Arbeit oder sahen, wie vertraute Einrichtungen und Betriebe verschwanden. Beides konnte zur Erfahrung derselben Person gehören. Die staatliche Vereinigung erklärt daher nicht allein, wie Menschen die folgenden Jahre bewerten.
Auch im Westen war die Einheit mehr als ein Datum im Kalender. Menschen nahmen Verwandtschaftsbeziehungen wieder auf, begegneten neuen Kolleginnen und Kollegen oder beteiligten sich über Steuern und öffentliche Haushalte am Aufbau neuer Strukturen. Ihre Erfahrungen waren ebenfalls verschieden. Eine Darstellung, die Ost und West jeweils eine einzige Sicht zuschreibt, würde diese Unterschiede verdecken.
Was der Tag der Deutschen Einheit heute bedeutet
Der Feiertag lädt dazu ein, zwei Fragen auseinanderzuhalten: Was geschah am 3. Oktober 1990? Und wie wirkt die Vereinigung bis heute nach? Die erste lässt sich mit dem Einigungsvertrag präzise beantworten. Die zweite verlangt Raum für unterschiedliche Erinnerungen an Freiheit, Verlust, Anpassung und neue Möglichkeiten.
Das gilt auch für Menschen, die 1990 noch nicht geboren waren. Sie kennen die Teilung oft aus Erzählungen in Familien, aus Dokumenten oder aus dem Schulunterricht. Der 3. Oktober kann ihnen einen Ausgangspunkt geben, nach konkreten Lebenswegen zu fragen: Welche Veränderungen waren erwünscht, welche schmerzhaft, und wer konnte über den Wandel mitentscheiden?
Wer den Anlass des Feiertags nachlesen möchte, findet die Datumsregel in Artikel 2 des Einigungsvertrags. Für das Verständnis des Tages gehört der Blick auf Artikel 1 und die Entscheidung der Volkskammer dazu. Gemeinsam zeigen diese Texte, warum Deutschland am 3. Oktober die staatliche Einheit begeht – und weshalb deren menschliche Geschichte damit nicht abgeschlossen ist.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
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Quellenprüfung Historischer Kontext
Artikel 2 des Einigungsvertrags legt den Feiertag fest; der Beitrag unterscheidet den rechtlichen Beitritt von späteren Erfahrungen und Erinnerungen.
- Artikel 2 des Einigungsvertrags nennt den 3. Oktober als gesetzlichen Feiertag.
- Artikel 1 des Einigungsvertrags nennt den Zeitpunkt des Beitritts.
- Der Beschluss der Volkskammer vom 23. August 1990 erklärt die Wahl des Beitrittsdatums.
- Quelle
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Einigungsvertra...
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-03 08:01
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