Die Hansestadt Lübeck zieht gegen die genehmigte Schienenplanung zur Festen Fehmarnbeltquerung vor das Bundesverwaltungsgericht. Nach ihrer Mitteilung vom 12. September 2026 hat sie Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts für den Abschnitt Lübeck eingereicht. Die Stadt will Änderungen erreichen, damit ihre kommunalen Häfen auch künftig mit ausreichender Kapazität per Bahn erreichbar bleiben.
Betroffen ist aus Sicht der Stadt vor allem der Güterverkehr zum Port of Lübeck. Sie befürchtet außerdem eine schlechtere Qualität im Nah- und Fernverkehr. Diese Folgen sind die von Lübeck vorgetragenen Einwände gegen die Planung; eine gerichtliche Bewertung liegt in der Mitteilung nicht vor.
Von der Redaktion TA Art · 12. September 2026. Grundlage ist die Pressemitteilung der Hansestadt Lübeck.
Zusätzliche Gleise und Durchfahrten für Hafenzüge
Im Mittelpunkt stehen zwei konkrete Forderungen: ein drittes und viertes Gleis nördlich des Lübecker Hauptbahnhofs sowie ausreichende Durchfahrmöglichkeiten für Güterzüge durch den Hauptbahnhof. Beides hält die Stadt für zwingend erforderlich, um die Erreichbarkeit ihrer Häfen abzusichern.
Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist die behördliche Genehmigung für die betreffende Bahnplanung. Lübeck möchte gerichtlich prüfen lassen, ob die Auswirkungen auf die kommunalen Häfen ausreichend berücksichtigt wurden. Anschließend sollen die beanstandeten Einschränkungen durch eine Planänderung beseitigt werden.
Nach der bisherigen rechtlichen Prüfung der Stadt gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Hafenfolgen nicht ausreichend ermittelt und bewertet wurden. Auch mögliche Ausbaualternativen seien nicht hinreichend abgewogen worden. Ob diese Einwände rechtlich tragen, ist Gegenstand des angestrebten Verfahrens.
Bausenatorin Joanna Hagen verbindet die Forderungen mit der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts und den dortigen Arbeitsplätzen. Entscheidend sei, dass die Häfen auch nach Inbetriebnahme der Festen Fehmarnbeltquerung verlässlich und pünktlich mit den erforderlichen Kapazitäten erreichbar bleiben. Konkrete Arbeitsplatzverluste beziffert die Stadt nicht.
Unterstützung für die Verbindung nach Dänemark
Die Klage richtet sich gegen die Ausgestaltung der Bahnanbindung im Abschnitt Lübeck. Bürgermeister Jan Lindenau bekräftigt zugleich die Unterstützung für die Feste Fehmarnbeltquerung und eine leistungsfähige Schienenverbindung zwischen Deutschland und Dänemark.

Die Stadt sieht in der Querung Chancen für wirtschaftliches Wachstum, den Arbeitsmarkt und das Zusammenwachsen der Fehmarnbeltregion. Ihr Einwand betrifft die Frage, ob der Lübecker Bahnknoten für die damit verbundenen Anforderungen ausreichend vorbereitet wird.
Darin liegt der Kern des Konflikts: Lübeck unterstützt die internationale Verbindung, hält die dafür genehmigte örtliche Infrastruktur aber für unzureichend. Nach Auffassung der Stadt könnten die Planungen von DB InfraGO bestehende Defizite für Jahrzehnte festschreiben. Sie habe Deutsche Bahn, Bund und Land bereits wiederholt darauf hingewiesen.
Kapazitätsfrage zwischen Hauptbahnhof und Waldhalle
Ein zentraler Punkt der städtischen Argumentation ist der Bereich zwischen Lübeck-Hauptbahnhof und dem Abzweig Waldhalle. Nach Darstellung der Stadt räumt der Planfeststellungsbeschluss selbst ein, dass dieser Bereich erneut überplant werden müsste, wenn zusätzliche Verkehre umgesetzt werden sollen.
Lübeck wertet das als Hinweis darauf, dass die genehmigte Infrastruktur nicht zum langfristig vorgesehenen Verkehrsangebot passt. Die Stadt fordert deshalb, den zusätzlichen Bedarf bereits im jetzigen Verfahren zu berücksichtigen.
Ein späterer Ausbau unter laufendem Betrieb auf einer stark belasteten internationalen Bahnverbindung wäre nach ihrer Einschätzung schwieriger und würde die Bevölkerung erneut belasten. Konkrete spätere Bauzeiten oder daraus folgende Einschränkungen nennt die Mitteilung nicht. Ebenso enthält sie keine Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts oder der Deutschen Bahn zu den jetzt erhobenen Einwänden.
Klagefrist am 14. September
Mit der bereits eingereichten Klage hat Lübeck nach eigenen Angaben die Frist gewahrt. Diese endet am 14. September 2026. Ohne die Klageerhebung hätte die Stadt ihre Möglichkeit verloren, den Beschluss gerichtlich anzugreifen.
Lindenau hat die Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen am Freitag über das Vorgehen informiert und ihnen für ihre Unterstützung gedankt. Als nächster Verfahrensschritt steht die Begründung der Klage an: Sie muss innerhalb von zehn Wochen nach Klageerhebung eingereicht werden.
Quelle: Hanseatic City of Luebeck Press Releases
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Der Beitrag ordnet die bereitgestellte Pressemitteilung vom 12. September 2026 ein und kennzeichnet die Einwände als Position der Hansestadt Lübeck.
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- Quelle
- Hansestadt Lübeck – Pressemitteilung vom 12. September 2026
- Umfang
- Lübeck
- Aktualisiert
- 2026-09-12 12:28
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