Laptop und eine Tasse Kaffee auf einem Holztisch bei der täglichen Büroarbeit.

Hitze am Arbeitsplatz: Das gilt bei 26, 30 und 35 Grad

Stand: 14. August 2026 | Von der TA-Art-Redaktion

Steigt die Raumtemperatur im Betrieb, muss der Arbeitgeber den Hitzeschutz stufenweise verstärken. Ab mehr als 26 Grad Celsius sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, oberhalb von 30 Grad sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad eignen sich ohne besondere Schutzvorkehrungen grundsätzlich nicht als Arbeitsräume. Ein automatischer Anspruch auf „Hitzefrei“ entsteht daraus jedoch nicht.

Welche Regeln bei 26, 30 und 35 Grad gelten

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen. Für die Bewertung zählt die Lufttemperatur am Arbeitsplatz, fachgerecht und ohne direkte Sonneneinstrahlung auf das Messgerät ermittelt.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Mehr als 26 Grad Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Besondere Aufmerksamkeit benötigen gesundheitlich gefährdete Beschäftigte und körperlich schwere Arbeiten.
Mehr als 30 Grad Wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind erforderlich.
Mehr als 35 Grad Der Raum ist ohne besondere technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die Schwellenwerte sind daher keine automatische Erlaubnis, die Arbeit einzustellen. Entscheidend sind die konkrete Belastung, die Gefährdungsbeurteilung und die tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen.

Diese Hitzeschutzmaßnahmen kommen infrage

Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäude, der Tätigkeit und der Arbeitsorganisation ab. Die ASR A3.5 nennt verschiedene Möglichkeiten, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können:

Hitze am Arbeitsplatz: Das gilt bei 26, 30 und 35 Grad
  • Jalousien oder andere Sonnenschutzeinrichtungen frühzeitig schließen
  • Räume in den kühleren Morgenstunden lüften
  • Wärme erzeugende Geräte möglichst abschalten oder verlagern
  • Arbeitszeiten anpassen und zusätzliche Erholungsphasen ermöglichen
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Tätigkeit dies zulassen
  • geeignete Getränke bereitstellen, insbesondere bei mehr als 30 Grad

Ventilatoren können die Luftbewegung verbessern, senken aber nicht zwangsläufig die gemessene Raumtemperatur. Bei körperlich belastender Arbeit, Vorerkrankungen, Schwangerschaft oder notwendiger Schutzkleidung kann ein weitergehender Schutz erforderlich sein.

Was Beschäftigte bei starker Hitze tun können

Beschäftigte sollten ungewöhnlich hohe Temperaturen, fehlenden Sonnenschutz oder Beschwerden frühzeitig der Führungskraft melden. Auch Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können einbezogen werden. Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes kann arbeitsrechtliche Folgen haben und sollte nicht ohne vorherige Klärung erfolgen.

Warnzeichen wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Verwirrtheit dürfen nicht ignoriert werden. Betroffene sollten die Arbeit unterbrechen, einen kühleren Ort aufsuchen und Unterstützung holen; bei schweren Beschwerden ist medizinische Hilfe erforderlich.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt außerdem ein Blick auf die regionalen Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Arbeitgeber sollten Außentermine, Pausen und Arbeitszeiten an die amtliche Warnlage und die tatsächliche Belastung anpassen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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