Deutsche Staatsangehörige brauchen für visumfreie Kurzreisen in das Vereinigte Königreich grundsätzlich vor dem Abflug eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Das gilt etwa für Urlaub, Familienbesuche und bestimmte Geschäftsreisen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Reisende mit britischem oder irischem Pass sowie mit einem passenden britischen Aufenthaltsstatus.
Von der Redaktion TA Art · Stand: 17. August 2026
Wer vor der Großbritannien-Reise eine ETA beantragen muss
Die ETA ist eine digitale Reisegenehmigung für Personen, die ohne Visum nach Großbritannien reisen dürfen. Auch Kinder benötigen eine eigene Genehmigung. Eltern oder andere Personen können den Antrag für sie stellen.
Eine ETA kann insbesondere erforderlich sein für:
- Urlaubsreisen und Besuche bei Familie oder Freunden
- zulässige kurze Geschäftsreisen
- bestimmte kurzfristige Studienaufenthalte
- die Durchreise, wenn dabei die britische Grenzkontrolle passiert wird
Die zulässige Aufenthaltsdauer und die erlaubten Tätigkeiten richten sich weiterhin nach den britischen Einreisebestimmungen. Eine ETA ersetzt kein Arbeits-, Studien- oder Langzeitvisum.
Diese Ausnahmen können gelten
Keine ETA benötigen nach den offiziellen Vorgaben insbesondere britische und irische Staatsangehörige. Ausgenommen sind außerdem Personen, die bereits ein britisches Visum oder eine gültige Erlaubnis zum Leben, Arbeiten oder Studieren im Vereinigten Königreich besitzen. Dazu können auch ein Settled- oder Pre-settled-Status gehören.
Für bestimmte rechtmäßig in Irland lebende Personen gelten Sonderregeln, wenn sie aus Irland, Guernsey, Jersey oder von der Isle of Man einreisen. Deutsche Reisende sollten diese Ausnahme nur nutzen, wenn sie sämtliche offiziellen Voraussetzungen erfüllen und ihren Wohnsitz belegen können.
Bei einem reinen Flughafentransit hängt die ETA-Pflicht davon ab, ob die Grenzkontrolle passiert werden muss. Das sollte vorab bei Flughafen und Fluggesellschaft geklärt werden.

So bereiten Reisende den ETA-Antrag vor
Für den Antrag werden der verwendete Reisepass, eine E-Mail-Adresse und ein geeignetes Zahlungsmittel benötigt. Außerdem müssen ein Bild der Passdatenseite und ein aktuelles Gesichtsbild übermittelt sowie persönliche und sicherheitsbezogene Fragen beantwortet werden.
Der Antrag sollte ausschließlich über die offizielle britische ETA-App oder GOV.UK gestellt werden. Drittanbieter können zusätzliche Gebühren verlangen und beschleunigen die behördliche Entscheidung nicht zwangsläufig.
Genügend Zeit vor dem Abflug einplanen
Der Antrag sollte mit einem Puffer von mehreren Tagen gestellt werden. Einzelne Entscheidungen können länger dauern, etwa wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind. Maßgeblich ist immer die aktuelle Bearbeitungsangabe auf GOV.UK; Reisende sollten nicht darauf vertrauen, die Genehmigung erst am Flughafen zu erhalten.
Auch die geltende Antragsgebühr muss unmittelbar vor dem Antrag auf GOV.UK geprüft werden, da sie sich ändern kann. Für jede reisende Person fällt ein eigener Antrag an.
Neuer Reisepass kann eine neue ETA erfordern
Die Genehmigung ist digital mit genau dem Reisepass verknüpft, der beim Antrag angegeben wurde. Nach einem Passwechsel ist deshalb regelmäßig eine neue ETA nötig. Name, Passnummer und Geburtsdaten sollten vor dem Absenden sorgfältig kontrolliert werden.
Eine erteilte ETA garantiert die Einreise nicht. Die endgültige Entscheidung trifft die britische Grenzkontrolle. Vor der Abreise sollten Reisende deshalb prüfen, ob Pass und ETA zusammenpassen und ob der geplante Reisezweck tatsächlich ohne Visum zulässig ist.
Quelle: Government of the United Kingdom
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Reiseinformation
Die Einordnung beruht auf der britischen ETA-Anleitung; Gebühren, Bearbeitungszeiten und Ausnahmen sollten vor der Abreise erneut geprüft werden.
- ETA-Pflicht und offizielle Ausnahmen abgeglichen
- Verknüpfung mit dem verwendeten Reisepass berücksichtigt
- Abgrenzung zwischen ETA und Visum erläutert
- Erneute Prüfung von Gebühr und Bearbeitungszeit empfohlen
- Quelle
- Britische Regierung – ETA-Anleitung
- Umfang
- Vereinigtes Königreich
- Aktualisiert
- 2026-08-17 13:06
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