Ein klassischer Wandkalender zeigt das Datum für eine wichtige terminliche Frist an.

Frist am 3. Oktober 2026: Wann der 5. Oktober zählt

Der 3. Oktober 2026 fällt auf einen Samstag und ist zugleich der Tag der Deutschen Einheit. Wer heute eine Erklärung abgeben oder eine Zahlung leisten wollte, sollte seine konkrete Frist prüfen: In den von § 193 BGB erfassten Fällen tritt Montag, der 5. Oktober, an die Stelle des Samstags. Ob das für den eigenen Fall gilt, hängt von der Art der Frist und möglichen Sonderregeln ab.

Warum aus dem 3. Oktober der 5. Oktober werden kann

§ 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt bestimmte Termine für die Abgabe einer Willenserklärung oder die Bewirkung einer Leistung. Fällt der maßgebliche Tag oder der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle.

Für ein Fristende am Samstag, dem 3. Oktober 2026, ist das im Regelfall Montag, der 5. Oktober: Der 4. Oktober ist ein Sonntag. Entscheidend ist dabei nicht allein, dass der 3. Oktober ein Feiertag ist. Schon der Samstag wird von § 193 BGB ausdrücklich erfasst.

Welche Frist tatsächlich vereinbart oder vorgeschrieben ist

Aus dem Kalender lässt sich noch nicht sicher ableiten, wann eine konkrete Zahlung oder Erklärung fällig ist. Zuerst kommt es darauf an, was verlangt wird: Muss eine Erklärung bis zu einem bestimmten Tag abgegeben werden, soll eine Leistung bis dahin bewirkt sein oder handelt es sich um eine Frist aus einem besonderen Verfahren?

Die maßgebliche Regel kann etwa im Vertrag, in den zugehörigen Bedingungen, in einem Bescheid oder in Verfahrensvorschriften stehen. Auch dort genannte Vorgaben zum Zugang einer Erklärung oder zur Ausführung einer Zahlung können für die praktische Planung wichtig sein. § 193 BGB gilt nicht automatisch für jede Frist in jedem Rechtsgebiet. Sonderregeln und die Umstände des Einzelfalls müssen berücksichtigt werden.

Frist am 3. Oktober 2026: Wann der 5. Oktober zählt

So prüfen Betroffene ihren Termin

Lesen Sie zunächst die Formulierung der Frist im maßgeblichen Dokument und halten Sie fest, welche Handlung bis wann verlangt wird. Prüfen Sie anschließend, welche gesetzlichen oder vertraglichen Regeln für genau diese Frist gelten. Wenn § 193 BGB einschlägig ist und keine abweichende Sonderregel greift, kann der 5. Oktober an die Stelle des 3. Oktober treten.

Bei einer wichtigen oder streitigen Frist sollten Betroffene die Anwendung rechtlich klären, bevor sie sich auf den Montag verlassen. Für eine Zahlung ist außerdem zu prüfen, wann sie nach den einschlägigen Regeln als bewirkt gilt.

Von der Redaktion TA Art · Stand: 3. Oktober 2026. Grundlage: § 193 BGB, veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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