Von der Redaktion TA Art | Stand: 28. August 2026
Seit dem 2. August 2026 gilt der AI Act grundsätzlich vollständig. Betroffen sind deutsche Unternehmen, die KI entwickeln, vertreiben oder im Betrieb einsetzen, sowie Beschäftigte, deren Arbeit durch solche Systeme berührt wird. Entscheidend sind die rechtliche Rolle und die Risikoklasse des konkreten Systems. Die nächste feste Stufe folgt am 2. August 2027.
Welche Vorschriften zu welchem Zeitpunkt gelten
Die Verordnung (EU) 2024/1689 sieht keinen einheitlichen Starttermin vor. Wichtige Pflichten gelten bereits seit 2025.
| Datum | Regelungsbereich |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken und Pflicht zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Governance, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und Teile des Sanktionsrahmens |
| 2. August 2026 | Großteil der übrigen Vorschriften, darunter bestimmte Transparenzpflichten |
| 2. August 2027 | Vorgaben für bestimmte Hochrisiko-Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 |
Der Termin 2027 betrifft insbesondere KI, die Sicherheitsbestandteil eines regulierten Produkts ist oder selbst unter bestimmte EU-Produktvorschriften fällt. Er verschiebt nicht pauschal sämtliche Regeln für Hochrisiko-KI.
Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler
Ein Unternehmen kann abhängig vom Geschäftsmodell mehrere Rollen gleichzeitig haben:
- Anbieter entwickeln KI oder lassen sie entwickeln und bringen sie unter eigenem Namen in Verkehr.
- Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich ein.
- Importeure bringen Systeme von Anbietern außerhalb der EU auf den Unionsmarkt.
- Händler stellen Systeme innerhalb der Lieferkette bereit.
Ein Arbeitgeber, der eine Standardsoftware nutzt, ist meist Betreiber. Verändert oder vermarktet er das System unter eigenem Namen, kann er jedoch zum Anbieter werden.
Was Beschäftigte am Arbeitsplatz erwarten können
Aus dem AI Act folgt kein pauschaler Anspruch, jeden verwendeten Algorithmus oder dessen Quellcode offenzulegen. Abhängig vom Einsatz können aber Informationsrechte aus dem AI Act, dem Datenschutzrecht, dem Arbeitsrecht oder der betrieblichen Mitbestimmung greifen.

Bestimmte KI-Anwendungen müssen ihre Funktionsweise nicht vollständig erklären, wohl aber ihren KI-Charakter kenntlich machen. Das betrifft etwa die direkte Interaktion mit Menschen, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte. Die Einzelheiten und Ausnahmen hängen vom Anwendungsfall ab.
Ein System zur Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung kann als Hochrisiko-KI gelten. Dann sind unter anderem Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht und geeignete Eingabedaten relevant.
Diese Prüfungen sollten Unternehmen jetzt durchführen
Vor einer rechtlichen Bewertung empfiehlt sich eine belastbare Bestandsaufnahme:
- eingesetzte Systeme, Versionen und Anbieter erfassen;
- Zweck, betroffene Personen und Einfluss auf Entscheidungen dokumentieren;
- eigene Rolle und mögliche Risikoklasse bestimmen;
- Nachweise zu KI-Kompetenz, Aufsicht und Transparenz sichern.
KI-Kompetenz verlangt angemessene Maßnahmen für Mitarbeiter, die KI einsetzen oder betreuen. Ein bestimmtes Einheitsseminar oder Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Individuelle Rechtsfragen sollten fachkundig geprüft werden.
Der nächste überprüfbare Meilenstein ist der 2. August 2027. Dann werden die gestaffelten Pflichten für die betreffenden produktbezogenen Hochrisiko-Systeme anwendbar.
Quelle: EUR-Lex
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellen und Rechtsstand
Die Fristen und Rollen wurden anhand des veröffentlichten Verordnungstextes und der Erläuterungen der Europäischen Kommission eingeordnet.
- Anwendungsfristen nach Artikel 113 geprüft
- Rollen entlang der KI-Wertschöpfungskette abgeglichen
- Sondertermin für bestimmte Hochrisiko-Systeme berücksichtigt
- Quelle
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-28 10:22
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