Gelbes Hinweisschild zur Passkontrolle an einem europäischen Flughafen für Reisende.

EES-Reisen: Was Familien mit Nicht-EU-Angehörigen planen

Wer mit britischen oder anderen betroffenen Nicht-EU-Angehörigen in den Schengen-Raum reist, sollte zusätzliche Zeit für die Grenzkontrolle und vollständige Reisedokumente einplanen. Deutsche und andere EU-Staatsangehörige werden selbst nicht als EES-Reisende registriert. Innerhalb einer Familie kann das Verfahren deshalb je nach Pass und Aufenthaltsstatus unterschiedlich ausfallen.

Wer vom Entry/Exit System erfasst wird

Das Entry/Exit System, kurz EES, betrifft grundsätzlich bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt über eine Außengrenze in den Schengen-Raum ein- oder ausreisen. Das gilt sowohl für visumfreie Reisende als auch für Personen mit einem Kurzaufenthaltsvisum.

Bei einer Registrierung können insbesondere folgende Angaben erfasst werden:

  • Daten aus dem Reisepass
  • Ort und Zeitpunkt der Ein- und Ausreise
  • ein Gesichtsbild und, soweit vorgesehen, Fingerabdrücke
  • eine etwaige Zurückweisung an der Grenze

Ein typischer Fall ist eine deutsche Staatsangehörige, die mit ihrem britischen Partner aus Großbritannien nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land reist. Sie selbst unterliegt nicht der EES-Registrierung; für den britischen Partner kann sie erforderlich sein.

EU-Pass und Aufenthaltsstatus können Ausnahmen begründen

Deutsche und andere EU-Staatsangehörige sind keine EES-Reisenden. Auch bei Nicht-EU-Angehörigen entscheidet jedoch nicht allein der Pass. Ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltskarte kann dazu führen, dass eine Person nicht unter das Verfahren für Kurzaufenthalte fällt.

Familien sollten daher vor der Abreise drei Punkte getrennt prüfen: die Staatsangehörigkeit jedes Reisenden, den vorhandenen Aufenthaltsstatus und das konkrete Ziel. Relevant wird das EES an Außengrenzen der teilnehmenden europäischen Staaten, nicht bei jeder beliebigen Reise innerhalb Europas.

Was bei der ersten registrierten Einreise passiert

Bei der ersten vom System erfassten Grenzpassage kann die Kontrolle länger dauern, weil Reisedokumentdaten und biometrische Merkmale aufgenommen werden. Bei späteren Reisen können die gespeicherten Angaben zur Identitätsprüfung herangezogen werden.

EES-Reisen: Was Familien mit Nicht-EU-Angehörigen planen

Eine bestimmte Wartezeit lässt sich nicht verlässlich nennen. Flughafen, Fährhafen, Straßenübergang, Reisezeit und Auslastung können den Ablauf beeinflussen. Familien und Gruppen sollten deshalb Umstiege nicht zu knapp planen und bei Beförderungsunternehmen die empfohlenen Abfertigungszeiten prüfen.

Die 90-Tage-Regel bleibt entscheidend

Das EES verändert nicht die übliche Grenze von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen für visumfreie Kurzaufenthalte. Es dokumentiert Ein- und Ausreisen digital und erleichtert damit die Prüfung der zulässigen Aufenthaltsdauer.

Vor allem bei mehreren Reisen sollten Betroffene frühere Aufenthalte im gesamten Schengen-Raum berücksichtigen. Ein deutscher Ehepartner verschafft einem britischen oder anderen Nicht-EU-Angehörigen nicht automatisch zusätzliche Aufenthaltstage; besondere Freizügigkeits- oder Aufenthaltsrechte müssen anhand der konkreten Dokumente geprüft werden.

Dokumente und Zeitreserve vor der Reise prüfen

Vor Flug-, Fähr- oder Autoreisen empfiehlt sich diese Vorbereitung:

  • Reisepass auf Gültigkeit und Übereinstimmung mit der Buchung prüfen
  • Visum, Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte im Original mitnehmen
  • frühere Schengen-Aufenthalte für die 90/180-Tage-Berechnung erfassen
  • ausreichende Zeit für Check-in, Grenzkontrolle und Umstieg vorsehen
  • Vorgaben des Beförderungsunternehmens und des Ziellandes kontrollieren

EES und ETIAS erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Das EES ist ein digitales Grenzregistrierungssystem. ETIAS ist dagegen eine Reisegenehmigung für bestimmte visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige. Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt weder den Reisepass noch die Grenzkontrolle oder eine mögliche EES-Erfassung.

Vor der Abreise sollten Reisende deshalb getrennt prüfen, ob sie eine Reisegenehmigung benötigen und ob sie bei der Ein- oder Ausreise unter das EES fallen. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des offiziellen EU-Reiseportals sowie die persönlichen Reise- und Aufenthaltsdokumente.

Quelle: Europäische Union

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