Nach dem schwerwiegenden IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin droht am Freitag, den 4. September 2026, die Veröffentlichung möglicherweise gestohlener Daten. Die Hackergruppe „Rhysida“ hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Ob und welche Daten tatsächlich veröffentlicht werden, steht bislang nicht fest. Betroffene, deren Informationen im Internet auftauchen, sollten nach Empfehlung des Berliner Senats Strafanzeige erstatten.
Wer von einem Datenabfluss betroffen sein könnte
Nach aktuellem Kenntnisstand können die mutmaßlich entwendeten Datensätze personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes Berlin enthalten. Auch Daten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen könnten betroffen sein. Welche Personen oder Organisationen konkret erfasst sind, lässt sich aufgrund der laufenden Analyse derzeit noch nicht abschließend sagen.
Die mutmaßlichen Täter versuchen seit dem vergangenen Freitag, das Land Berlin zu erpressen. Sie boten die Daten im Rahmen einer Versteigerung mit einem Mindestgebot von 30 Bitcoins an, was laut Mitteilung des Landes ungefähr zwei Millionen Euro entspricht. Berlin erklärte, sich nicht erpressen zu lassen.
Was die Behörden bislang wissen
Nach Angaben des Presse- und Informationsamts des Landes Berlin liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass das Landesnetz weiterhin infiltriert ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Untersuchung abgeschlossen ist: Die forensischen Prüfungen dauern an und sollen auch klären, ob über die bislang bekannten Informationen hinaus weitere Daten abgeflossen sind.
Betroffen sind die Senatsverwaltungen für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der Senat arbeitet mit dem Landeskriminalamt Berlin, der Staatsanwaltschaft Berlin, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes zusammen.
So reagieren Senat und Ermittlungsbehörden
Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben jeweils eine Besondere Aufbauorganisation eingerichtet. Dort werden Ermittlungen, Angriffsanalyse, Datensicherung und Beratung gebündelt. Zwischen den beiden betroffenen Senatsverwaltungen besteht zusätzlich eine Taskforce.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen koordiniert ihre Maßnahmen über einen Krisenstab. Für Beschäftigte wurden eine Ansprechstelle und ein externer Vertrauensanwalt für vertrauliche oder rechtlich relevante Anliegen eingebunden. Der landesweite IKT-Notfallstab bleibt bis auf Weiteres aktiv. Florian Hauer, Chief Digital Officer des Landes Berlin, betonte in der offiziellen Mitteilung, dass der Schutz der Beschäftigten sowie der Berlinerinnen und Berliner im Vordergrund stehe.
Was Betroffene jetzt tun können
Sobald sich bei der Analyse einzelne betroffene Personen identifizieren lassen, sollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie risikobasiert und entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie des Berliner Datenschutzgesetzes informieren. Eine bislang ausbleibende Benachrichtigung belegt daher nicht, dass eigene Daten sicher betroffen oder sicher nicht betroffen sind.
Wer feststellt, dass persönliche Daten veröffentlicht wurden, sollte laut Senat Strafanzeige erstatten. Das ist über die Internetwache der Polizei Berlin oder bei jeder örtlichen Polizeidienststelle möglich. Beschäftigte der betroffenen Verwaltungen können zudem die bereitgestellten Beratungsangebote nutzen.
Der nächste überprüfbare Zeitpunkt
Im Mittelpunkt steht nun der 4. September 2026: An diesem Tag könnten die mutmaßlichen Täter die von ihnen beanspruchten Daten veröffentlichen. Parallel prüfen die Behörden weiter Umfang und Inhalt des möglichen Abflusses; konkrete Betroffene sollen informiert werden, sobald sie anhand der ausgewerteten Daten identifiziert werden können.
Quelle: Berlin Senate Chancellery Press Releases
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Quellenprüfung Redaktionelle Prüfung
Die Informationen basieren auf der offiziellen Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin vom September 2026.
- Abgleich mit der offiziellen Pressemitteilung der Senatskanzlei
- Überprüfung der behördlichen Sicherheitsmaßnahmen (LKA/BSI)
- Abgleich der Warnung vor dem Stichtag 4. September
- Quelle
- Presse- und Informationsamt des Landes Berlin
- Umfang
- Berlin
- Aktualisiert
- 2026-09-04 11:56
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